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Elektronische Einzeltierkennzeichnung: Die Blockadehaltung der EU-Kommission weicht auf

In die Diskussion um die elektronische Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen scheint jetzt endlich auch auf Brüsseler Ebene Bewegung zu kommen.
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Die Probleme mit den Ohrmarken
sind weder „Einzelfälle“ noch ein „deutsches Problem“!
Die Probleme mit den Ohrmarken sind weder „Einzelfälle“ noch ein „deutsches Problem“!Muth
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Nach Einschätzung des Sprechers des Berufsschäferausschusses in der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), Günther Czerkus, zeigten sich die zuständigen Beamten der beiden Generaldirektionen „Landwirtschaft“ und „Gesundheit“ der EU-Kommission zuletzt den Argumenten des Berufsstandes offener und geben zumindest teilweise ihre bisherige Blockadehaltung auf. Wie Günther Czerkus jetzt berichtete, pochte Sergio Pavon Gonzales von der Generaldirektion „Gesundheit“ bei einem Treffen des EU-Ausschusses der Bauernverbände (COPA) nicht mehr darauf, dass es sich bei den Umsetzungsproblemen zum Chippen (= Einsetzen eines Mikrochips zur Tierkennzeichnung) und der begleitenden Software um Einzelfälle handele. Angesichts der anstehenden mündlichen Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH), die in etwa einem Jahr erwartet wird, hoffen die europäischen Schafhalter auf eine gemeinsame Strategie der Branche mit der EU-Kommission, um Alternativen zum verbindlichen „Chippen“ zu finden oder zur ursprünglichen Bestandskennzeichnung zurückzukehren. Die VDL will die Gespräche dazu weiter vorantreiben. In diesem Zusammenhang sollte auch die Zusammenarbeit der beiden Generaldirektionen verbessert werden, forderte Czerkus. Bisher sei die Direktion „Gesundheit“ für die Vorgaben und die Direktion „Landwirtschaft“ für die Sanktionen zuständig. Beim Anliegen der Schäfer seien Ansprechpartner und Verantwortliche nicht immer eindeutig. Die VDL hatte über mehrere Instanzen hinweg Klage gegen die bereits verbindliche elektronische Einzeltierkennzeichnung eingelegt. Nun befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Anliegen. Mitte Juni endete die Einlassungsfrist dazu. Der EuGH ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Damit das Verfahren der deutschen Berufsschäfer vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich zu Ende gebracht werden kann, ruft die VDL erneut zu einer Spendenaktion auf.

AgE/Red.
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