Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften: Härteregelung jetzt auch für Kleinbetriebe geschaffen
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Mittel- und
Ostdeutschland (LBG MOD)
hat gemäß den Vorgaben des
LSV-Modernisierungsgesetzes
im vergangenen Jahr einen
neuen Beitragsmaßstab nach
dem Arbeitsbedarf eingeführt.
- Veröffentlicht am
Leider führte die Einführung
des risikobezogenen Beitragsmaßstabes
für die Schaf- und
Ziegenhalter zu enormen Beitragssteigerungen,
die jedoch
für größere Schafhalter (zukünftiger
Jahresbeitrag über
1200 Euro) durch die Einführung
einer Härtefallregelung
abgemildert wurde.
Danach wurde die Beitragssteigerung
für die Umlage 2010
(Hebejahr 2011) auf 15 % des
Vergleichsbetrages begrenzt.
Als Vergleichsbetrag wird dabei
der Beitrag (brutto) herangezogen,
der sich nach dem
bisherigen Beitragsmaßstab
und dem Hebesatz (brutto)
2009 ergeben hätte. Die Grenze
für zumutbare Beitragssteigerungen
wurde für die folgenden
Umlagejahre auf jeweils
weitere 15 % des Vergleichsbetrages
festgelegt.
Die Landesschafzuchtverbände
Ostdeutschlands und die
VDL haben sich mehrfach an
die LBG MOD, deren Aufsichtsgremien
sowie die Bundesministerinnen
Ilse Aigner und Dr.
von der Leyen gewandt und auf
die aus unserer Sicht ungerechte
Beitragsverteilung hingewiesen
(s. S. 2 und 3). Dies erfolgte
auch vor dem Hintergrund,
dass konkrete Pläne seitens der
Bundesregierung bestehen, eine
bundeseinheitliche Berufsgenossenschaft
zu errichten.
Am 14. November diesen
Jahres hatten die Geschäftsführer
der Landesschafzuchtverbände
Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen ein Gespräch
der mit dem Vorstandsvorsitzenden
der LBG MOD, Wolfgang
Vogel, in Dresden. Auch
hier wurde auf die besondere
Problematik der Beitragsveranlagung
der Schaf- und Ziegenhalter
hingewiesen. In dem Gespräch
wurde deutlich, dass die
LBG MOD bis zur Etablierung
eines Bundesträgers (voraussichtlich
2013) keine grundsätzlichen
Änderungen am Beitragsmaßstab
mehr durchführen
wird. Regelungsbedarf
wurde hingegen bei den Unternehmen
gesehen, die nicht von
der Härtefallregelung betroffen
sind. Hier versprach Wolfgang
Vogel zukünftig eine Begrenzung
der Beiträge. So sollte der
am 8. Dezember tagenden Vertreterversammlung
eine Erweiterung
der Härtefallregelung
für kleinere Betriebe/Halter
vorgeschlagen werden. Hier
soll geregelt werden, dass für
Unternehmen und Unternehmensteile,
deren Beitrag (Brutto
ohne Lastenausgleich) unter
1200 Euro liegt, die Beitragssteigerung
auf 100 % des Vergleichsbeitrags
(Beitragsmaßstab
und Hebesatz von 2009)
begrenzt wird. Die Vertreterversammlung
hat mittlerweile
die Satzungsänderung beschlossen,
die noch der rechtsaufsichtlichen
Genehmigung
bedarf.
Dr. Hans-Jörg Rösler
Landesschafzuchtverband
Sachsen-Anhalt
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.