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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften: Härteregelung jetzt auch für Kleinbetriebe geschaffen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) hat gemäß den Vorgaben des LSV-Modernisierungsgesetzes im vergangenen Jahr einen neuen Beitragsmaßstab nach dem Arbeitsbedarf eingeführt.
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Leider führte die Einführung des risikobezogenen Beitragsmaßstabes für die Schaf- und Ziegenhalter zu enormen Beitragssteigerungen, die jedoch für größere Schafhalter (zukünftiger Jahresbeitrag über 1200 Euro) durch die Einführung einer Härtefallregelung abgemildert wurde. Danach wurde die Beitragssteigerung für die Umlage 2010 (Hebejahr 2011) auf 15 % des Vergleichsbetrages begrenzt. Als Vergleichsbetrag wird dabei der Beitrag (brutto) herangezogen, der sich nach dem bisherigen Beitragsmaßstab und dem Hebesatz (brutto) 2009 ergeben hätte. Die Grenze für zumutbare Beitragssteigerungen wurde für die folgenden Umlagejahre auf jeweils weitere 15 % des Vergleichsbetrages festgelegt. Die Landesschafzuchtverbände Ostdeutschlands und die VDL haben sich mehrfach an die LBG MOD, deren Aufsichtsgremien sowie die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Dr. von der Leyen gewandt und auf die aus unserer Sicht ungerechte Beitragsverteilung hingewiesen (s. S. 2 und 3). Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass konkrete Pläne seitens der Bundesregierung bestehen, eine bundeseinheitliche Berufsgenossenschaft zu errichten. Am 14. November diesen Jahres hatten die Geschäftsführer der Landesschafzuchtverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Gespräch der mit dem Vorstandsvorsitzenden der LBG MOD, Wolfgang Vogel, in Dresden. Auch hier wurde auf die besondere Problematik der Beitragsveranlagung der Schaf- und Ziegenhalter hingewiesen. In dem Gespräch wurde deutlich, dass die LBG MOD bis zur Etablierung eines Bundesträgers (voraussichtlich 2013) keine grundsätzlichen Änderungen am Beitragsmaßstab mehr durchführen wird. Regelungsbedarf wurde hingegen bei den Unternehmen gesehen, die nicht von der Härtefallregelung betroffen sind. Hier versprach Wolfgang Vogel zukünftig eine Begrenzung der Beiträge. So sollte der am 8. Dezember tagenden Vertreterversammlung eine Erweiterung der Härtefallregelung für kleinere Betriebe/Halter vorgeschlagen werden. Hier soll geregelt werden, dass für Unternehmen und Unternehmensteile, deren Beitrag (Brutto ohne Lastenausgleich) unter 1200 Euro liegt, die Beitragssteigerung auf 100 % des Vergleichsbeitrags (Beitragsmaßstab und Hebesatz von 2009) begrenzt wird. Die Vertreterversammlung hat mittlerweile die Satzungsänderung beschlossen, die noch der rechtsaufsichtlichen Genehmigung bedarf. Dr. Hans-Jörg Rösler Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt
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