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Brüssel bringt elektronische Rinderkennzeichnung auf den Weg

Nach den Schafen und Ziegen will die Europäische Kommission die elektronische Einzeltierkennzeichnung jetzt auch bei Rindern voranbringen. Im Gegensatz zu den kleinen Wiederkäuern soll die Maßnahme freiwillig bleiben – zumindest von Seiten der EU.
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Mikrochip bei Rindern nur freiwillig?
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Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch das Recht, die Verwendung des Mikrochips auf nationaler Ebene verpflichtend zu machen, falls sie dies wünschen. Einen entsprechenden Vorschlag legte die EU-Kommission jetzt vor. Ziel ist eine weitere Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit durch eine genauere Rückverfolgbarkeit von Tieren und Produkten. Künftig sollen Rinder entweder nach den bestehenden Vorschriften mit zwei herkömmlichen Ohrmarken oder alternativ mit einer konventionellen Ohrmarke und einem von der EU zugelassenen elektronischen Mikrochip ausgestattet werden. Der Chip kann wahlweise mit einer weiteren Ohrmarke angebracht, als Bolus verschluckt oder unter die Haut injiziert werden. Schnelligkeit versus Kosten Brüssel sieht durch die geplante Regelung nicht nur Vorteile hinsichtlich des Verbraucherschutzes, sondern auch für Landwirte, Fleischverarbeitungsbetriebe und Tierhändler – insbesondere durch die Verringerung der Papierarbeit und der Bearbeitungszeit zugunsten einer schnellen elektronischen Erfassung. Allerdings räumt die Behörde ein, dass durch die Einführung einer elektronischen Kennzeichnung zusätzliche Kosten entstehen, wodurch beispielsweise Kleinerzeuger benachteiligt werden können. Insbesondere deshalb soll die Anwendung zumindest auf europäischer Ebene vorerst freiwillig bleiben. Im Gegensatz zu Rindern müssen Schafe und Ziegen bereits seit Anfang 2010 verpflichtend mit Mikrochips ausgestattet sein, was im Berufsstand zu massiven Widerständen geführt hat. Daneben schlägt die Kommission vor, die Pflicht zur Genehmigung freiwilliger Elemente der Rindfleischkennzeichnung durch nationale Behörden zu streichen. Das war unter anderem von der Stoiber-Gruppe für Bürokratieabbau gefordert worden. Auf EU-Ebene sind bekanntlich die Herkunftsangabe hinsichtlich Geburt, Mast und Schlachtung obligatorisch. Laut EU-Kommission werden Rinder bereits in mehreren Mitgliedstaaten zu privaten Betriebsführungszwecken elektronisch erfasst. Als Beispiele für Länder mit weiter Verbreitung werden Dänemark und die Niederlande genannt. Handlungsbedarf sieht die Kommission deshalb, weil sie einen Wildwuchs unterschiedlicher, nicht kompatibler Systeme befürchtet. Durch das Setzen eines EU-Rahmens sollen einheitliche Vorgaben gefördert werden. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) hält man das derzeitige Kennzeichnungssystem für völlig ausreichend und den Vorstoß für unverständlich. Befürchtet werden zusätzliche Kosten. Zwar gibt es auch in Deutschland einzelne Zuchtverbände, die bereits heute eine elektronische Kennzeichnung nutzen. Laut Einschätzung des DBV lohnt sich dies für die breite Masse der Rinderhalter aber nicht, da manche Hersteller den Züchtern ihre Technik zu Marketingzwecken besonders günstig anbieten. Im Bundeslandwirtschaftsministerium wird das Papier geprüft; zu einer Stellungnahme konnte sich das Agrarressort nicht durchringen. Immer weniger Schafe In Niedersachsen geht die Zahl der Schafhalter deutlich zurück. Wie das Landvolk Niedersachsen mitteilte, trennten sich im vergangenen Jahr fast ein Fünftel aller Landwirte von ihren Tieren. Als Grund für den Rückgang sieht der Vorsitzender des Verbandes Deutscher Schafhalter (VDL), Carl Lauenstein, vor allem die von der Europäischen Union vorgeschriebene elektronische Einzeltierkennzeichnung. „Sie wird als überflüssige bürokratische Schikane empfunden“, betonte Lauenstein, „Sie ist zudem ungerecht, weil sie nur für Schafe und Ziegen gilt und nicht auch für Rinder und Schweine!“ Die deutschen Schäfer gehen juristisch gegen die Kennzeichnungspflicht vor und bekommen mittlerweile große Unterstützung aus vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten. „Unsere Schäfer kennen ihre Tiere. Für die von der EU angestrebte Rückverfolgbarkeit würde daher eine Betriebskennzeichnung, wie sie von den Schweinehaltern praktiziert wird, ausreichen“, hob der VDL-Vorsitzende hervor.
AgE
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