Viehbestandserhebung künftig im Herbst
Deutschland muss in diesem
Jahr die Viehbestandserhebung
für Schafe und Ziegen noch
nicht im November und Dezember
durchführen, wie es
die EU-Vorschriften eigentlich
vorschreiben.
- Veröffentlicht am
Das geht aus einem
im Juni veröffentlichten
Beschluss der Europäischen
Kommission hervor. Demnach
wird Deutschland, was Schafen
und Ziegen angeht, eine Ausnahme
hinsichtlich der Durchführung
der EU-Verordnung
1165/2008 gewährt, die am 1.
Januar 2011 endet.
Ab nächstem Jahr muss die
Viehbestandserhebung somit
nicht mehr im Mai, sondern
vielmehr im November beziehungsweise
Dezember durchgeführt
werden, wie es nach
EU-Recht jetzt vorgesehen ist.
Mit der EU-Verordnung war
2008 die Viehzählungsrichtlinie
aus den 90er Jahren abgelöst
worden.
AgE
AgE
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