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Viehbestandserhebung künftig im Herbst

Deutschland muss in diesem Jahr die Viehbestandserhebung für Schafe und Ziegen noch nicht im November und Dezember durchführen, wie es die EU-Vorschriften eigentlich vorschreiben.
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Das geht aus einem im Juni veröffentlichten Beschluss der Europäischen Kommission hervor. Demnach wird Deutschland, was Schafen und Ziegen angeht, eine Ausnahme hinsichtlich der Durchführung der EU-Verordnung 1165/2008 gewährt, die am 1. Januar 2011 endet. Ab nächstem Jahr muss die Viehbestandserhebung somit nicht mehr im Mai, sondern vielmehr im November beziehungsweise Dezember durchgeführt werden, wie es nach EU-Recht jetzt vorgesehen ist. Mit der EU-Verordnung war 2008 die Viehzählungsrichtlinie aus den 90er Jahren abgelöst worden.
AgE
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