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Bürokratie: Standarderklärung für Schlachtvieh

Die seit 2006 gültige Standarderklärung für Schlachtvieh muss seit dem Jahreswechsel auch für Rinder, Schafe und Ziegen genutzt werden. Tiere dürfen dann nur noch geschlachtet werden, wenn dem Schlachtbetrieb bestimmte Informationen über den Bestand des Erzeugers vorliegen.
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Damit wird eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Sie galt zunächst für Geflügelhalter, ab 2008 auch für Schweinehalter und ist seit 2009 auch für Pferde und Mastkälber verpflichtend. In dem sogenannten EU-Hygienepaket geht es im Wesentlichen um den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebs, den Gesundheitsstatus der Tiere und Problemanalysen mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, beispielsweise hinsichtlich Salmonellen. Als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer unterzeichnet der Landwirt die Erklärung. Das Formular ist z. B. auf der Interseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verfügbar: (http://www.lwk-rlp.de/bilder/mediafile_10761_mediafile_7093_bgbl_Lieferschein.pdf ) AgE
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