Bürokratie: Standarderklärung für Schlachtvieh
Die seit 2006 gültige Standarderklärung
für Schlachtvieh
muss seit dem Jahreswechsel
auch für Rinder, Schafe und
Ziegen genutzt werden. Tiere
dürfen dann nur noch geschlachtet
werden, wenn dem
Schlachtbetrieb bestimmte Informationen
über den Bestand
des Erzeugers vorliegen.
- Veröffentlicht am
Damit
wird eine EU-Verordnung aus
dem Jahr 2006 umgesetzt. Sie
galt zunächst für Geflügelhalter,
ab 2008 auch für Schweinehalter
und ist seit 2009 auch
für Pferde und Mastkälber verpflichtend.
In dem sogenannten
EU-Hygienepaket geht es
im Wesentlichen um den Tiergesundheitsstatus
des Herkunftsbetriebs,
den Gesundheitsstatus
der Tiere und Problemanalysen
mit Bedeutung
für die öffentliche Gesundheit,
beispielsweise hinsichtlich Salmonellen.
Als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer
unterzeichnet
der Landwirt die Erklärung.
Das Formular ist z. B. auf der
Interseite der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz verfügbar:
(http://www.lwk-rlp.de/bilder/mediafile_10761_mediafile_7093_bgbl_Lieferschein.pdf ) AgE
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