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VDL-Arbeitskreis Berufsschäfer

Es ist ein wirklich schockierender Halbzeitbericht zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen. Wir müssen unsere Tiere quälen mit einer Technik, die nicht funktioniert, und für eine EU-Verordnung, die ihren Zweck nicht erfüllt! Dieses Fazit zieht der VDL-Ausschuss Berufsschäfer, wie sein Sprecher, Schäfermeister Günther Czerkus, nachfolgend darlegt.
Der Zwischenbericht zum deutschen Feldversuch am 17. November an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Grub hat uns das ganze Drama deutlich vor Augen geführt: Transponder sind bei Tieren seit 30 Jahren und bei Schafen seit über 10 Jahren im Einsatz. Bisher hat die Industrie kein funktionsfähiges System vorstellen können. ➜➜Die getesteten elektronischen Einzeltierkennzeichen führen nachgewiesener Maßen zu erheblich mehr und schwereren Vereiterungen bei Schaf und Ziege, als die bisherigen Bestandskennzeichen. ➜➜Die elektronischen Ohrmarken verursachten nach 29 Tagen im Durchschnitt noch mehr als 31 % Vereiterungen, die schlechtesten 59 %! Selbst nach einem Jahr sind nicht alle Ohren abgeheilt! ➜➜Ziegen reagieren noch sehr viel stärker. ➜➜Es gibt nach über einem Jahr noch keine einzige Untersuchung zur Tauglichkeit der Ohrmarken und der Lesegeräte. ➜➜Es gibt keine Untersuchung zur Haltbarkeit. ➜➜Bei der praktischen Demonstration (Durchlaufen von einigen elektronisch gekennzeichneten Schafen durch die mit Antennen bestückten Treibgänge) wurden im besten Fall weniger als 50 %, im schlechtesten gar nichts gelesen. ➜➜Zur Datenverarbeitung sind umfangreiche Computerkenntnisse erforderlich. ➜➜Von 35 möglichen Kombinationen von Lesegeräten und Managementprogrammen im Test sind nur 8 Kombinationen funktionsfähig. Ganz wichtig: Unser erster großer verbandspolitischer Erfolg ist, dass wir weder ein Lesegerät noch ein Programm kaufen müssen. Händler und Schlachthöfe müssen die Daten einlesen – Wir Schäfer nicht! Kollegen, kauft keine Geräte und Programme! Kauft nur Ohrmarken, die Ihr unbedingt braucht. So ist das aktuelle Vorgehen: Ein Lamm ist nach dem 1. Januar 2010 geboren. Ihr verkauft es ins Ausland oder zur Zucht oder Weitermast ins Inland. Dann bekommt das Tier eine visuelle (herkömmliche) und eine elektronische Ohrmarke (oder Pansenbolus). Dasselbe gilt, wenn das Tier bei Euch im Bestand ein Jahr alt wird. Alle anderen bekommen die Bestandskennzeichen wie bisher. Das System der elektronischen Einzeltierkennzeichnung ist in ganz Europa viel diskutiert. Die Zahl der Mitgliedsstaaten, die die jetzige EU-Verordnung ablehnen, ist im letzten Jahr auf 12 gestiegen. Wir wollen unsere Schafe und Ziegen nicht diesen unnötigen Qualen aussetzen. Wir wollen diesen unnötigen Verwaltungsaufwand nicht betreiben. Wir können und wollen die unnötigen Kosten nicht tragen. Uns bleibt jetzt leider nur noch der Klageweg. Die Politik ist leider zu langsam. Wir Berufsschäfer haben eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Prozessaussichten zu prüfen. Die vorläufige Einschätzung:

1. Es wird schwer, diese EUVerordnung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen zu kippen.

2. Aber es gibt sehr gute Argumente für eine Klage. Wie die ausgeht, weiß man vorher nie. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werden wir entscheiden, ob geklagt wird. Bisher haben vier Schafzuchtverbände aus anderen EU-Staaten ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Viele Kollegen wollen sich an den Kosten beteiligen. Es sind auch schon einige Zahlungen eingegangen.

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