Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

VDL-Pressemeldung: Beschlussfassung verschoben

Massiver Widerstand von VDL gegen verpflichtende Einführung der elektronischen Kennzeichnung zeigt Wirkung: Beschlussfassung zur ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung von Bundesratssitzung von Dezember 2009 auf Januar 2010 verschoben
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Aufgrund der Vielzahl der eingegangen Änderungsvorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen fand die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat nicht am 18.12.2009 statt. Stattdessen war anlässlich der Agrarausschusssitzung des Bundesrates der Beschluss gefasst worden, dies auf das neue Jahr zu verschieben.

Damit zeigt die massive Kritik der VDL und angeschlossenen Mitgliedsverbände sowie auch der Ziegenwirtschaft gegen dieses bürokratische Monster Wirkung; auch wenn dennoch die EU-Verordnung eine bindende und damit anwendende Wirkung hat.

Doch damit gilt derzeit zu Beginn des neuen Jahres das EU-Recht und nicht die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Festlegungen.

Erfreulich ist, dass anlässlich der Agrarausschusssitzung des Bundesrates ebenfalls noch mal auf Antrag Rheinland-Pfalz die Entschließung protokolliert wurde, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die verpflichtende elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen – geregelt in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 – in eine fakultative, freiwillige Nutzung der elektronischen Kennzeichnung überführt wird. Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung ist unverhältnismäßig, verursacht bürokratischen und finanziellen Aufwand ist ohne tierseuchenfachlichen Nutzen; so die Beschlussfassung aus der Agrarausschusssitzung des Bundesrates. Als Begründung wurde angeführt, dass die rechtlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Rindern und Schweinen keine verpflichtende elektronische Kennzeichnung enthalten, obwohl diese Tierarten in Deutschland deutlich intensiver gehalten werden und damit deren Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfall eine besondere Bedeutung zukommt. Dass nun gerade für eine Tierart, bei der der Handelswert der Einzeltiere sehr gering ist, zusätzliche, teuere Kennzeichnungselemente verbindlich eingeführt werden, ist fachlich nicht nachvollziehbar. Die neue elektronische Kennzeichnung stellt auch aus seuchenprophylaktischer Sicht keine Verbesserung gegenüber den bestehenden Kennzeichnungssystemen dar. Durch weitere neue Kennzeichnungskombinationen wird vielmehr die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung von Tieren erschwert.

Die höheren Kosten der elektronischen Kennzeichnung führen zudem zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Mitgliedstaaten, die zur Einführung der elektronischen Kennzeichnung nicht verpflichtet sind.
VDL

Weiteres Vorgehen:
Eine Bund/Länder-Besprechung wurde für den 07.01.2010 in Berlin angekündigt. Dabei werde angestrebt, dass aus dieser Besprechung hervorgehende Änderungsanträge in der Sitzung des Unterausschusses anlässlich der Internationalen Grünen Woche am 14.01.2010 behandelt werden könnten.

Die VDL hat daher den Landesverbänden empfohlen, das Datum 07.01.2010 und 14.01.2010 nochmals vorzumerken und auf Ihre Tierseuchenreferenten der Länder zuzugehen, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der offenen Fragen eine Anwendung der Neuregelung zumindest so lange ausgesetzt wird, bis alle offenen Fragen geklärt sind und besser noch grundsätzlich durch einen Vorstoß zur Bundesregierung bei der EU-Kommission die zugrunde liegende EU-Verordnung im Rahmen eines Bürokratieabbaus hinterfragt und die Bestandskennzeichnung mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand bei der Bestandsregisterführung hinterfragt wird.

Äußerst verwundert zeigt sich die VDL auch gegenüber Pressemeldungen des BMELV, wonach sie unter Bezugnahme auf eine Äußerung der VDL die Kennzeichnungsproblematik damit bagatellisieren möchte, dass es lediglich 300.000 Tier pro Jahr seien, die elektronisch zu kennzeichnen sind. Hintergrund dieser Angabe war ein seinerzeit mit dem damaligen Landwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgenommenes Gespräch, wonach unter Annahme von 1,6 Mio. Mutterschafen und einer Remontierung von 20 % jährlich ca. 320.000 Tiere schätzungsweise elektronisch zu kennzeichnen sind. Nicht berücksichtigt hat das BMELV hier jedoch den Anteil der innereuropäischen Tiere, die ebenfalls elektronisch zu kennzeichnen sind sowie auch der Anteil der Ziegen. Zudem handelt es sich um Schätzungen.

Jedes Tier, so die klare Aussage der VDL, das elektronisch oder individual zu kennzeichnen ist, ist ein Tier zuviel; ungeachtet des wahnsinnigen Verwaltungsaufwandes, der jetzt mit der zusätzlichen Registrierung anfällt.

VDL

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren